Schwangerenvorsorge


  • Zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Untersuchungen vor. Dazu zählen neben regelmäßigen frauenärztlichen Untersuchungen wichtige Laboranalysen, wie z. B. die Blutgruppenbestimmung, die Bestimmung des Immunschutzes gegen Röteln, ein HIV-Test, Urin-, Blutdruck- und Gewichtskontrollen und ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes.
  • Insgesamt sind im Normalfall drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
  • Die erste Ultraschalluntersuchung in der 9.-12. Schwangerschaftswoche.
  • Die zweite Ultraschalluntersuchung in der 19.-22. Schwangerschaftswoche.
  • Die dritte Ultraschalluntersuchung in der 29.-32. Schwangerschaftswoche.
  • Die vorhergesehen Schwangerschaftsuntersuchungen sollten von jeder Patientin regelmäßig wahrgenommen werden, damit in dieser besonderen Lebensphase eine gute medizinische Betreuung für Mutter und Kind gewährleistet ist.
  • Als Ergänzung zur gesetzlich vorgesehenen Grundversorgung jeder schwangeren Patientin, bieten wir auf Wunsch zusätzlich sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die in vielen Fällen empfehlenswert und sinnvoll sind. Sprechen Sie und an, wenn Sie Fragen hierzu haben.